ANMIETBEDINGUNGEN E-BIKES & FAHRRÄDER


Der Mieter verpflichtet sich, pflegsam mit dem E-Bike und/oder Fahrrad umzugehen und es in einem ordnungsgemäßen Zustand abzugeben. Des weiteren erhält der Mieter zu jedem Fahrrad ein Schloss um es beim Abstellen verschließen zu können. Bei Beschädigungen des E-Bikes / Fahrrades sowie Zubehörs haftet der Mieter in Höhe der Kosten für die Reparatur. Bei Totalverlust Fahrrades sind 250,- EUR zu bezahlen, bei Totalverlust des E-Bikes 1.800,- EUR. Das Fahrrad ist am Rückgabetag zur angegebenen Uhrzeit zurück zu geben. Danach wird eine Mietgebühr fällig - diese beträgt je angefangener Stunde 2,50 EUR.